Vertrauen vs. Kontrolle

Sie kennen sicher die Redewendung «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!», die dem russischen Politiker Lenin zugeschrieben wird. Man soll sich also nur auf etwas verlassen, was man auch tatsächlich nachgeprüft hat. Doch ist diese Ansicht heute nach Zeitgemäss?
Wir meinen ganz klar ja. Eine Vertrauenskultur als Basis jeglicher Beziehungen ist sicherlich erstrebenswert, dennoch sind und bleiben Kontrollen sowohl weiterhin notwendig als auch rechtlich geboten. Ein Verzicht auf Kontrolle wäre geradezu fahrlässig. Zudem kann eine Kontrolle durchaus auch wertschätzend sein und das Vertrauen gar weiter stärken.

Kontrollen

Im Bereich Kontrollen können wir Ihnen folgende Dienstleistungen anbieten (alphabetisch geordnet):


Gerne führen wir für Sie Arbeitssicherheitskontrollen durch oder unterstützen Sie beim Erstellen und Einführen eines betriebsspezifischen, massgeschneiderten Sicherheitskonzepts nach den Grundsätzen der EKAS Richtlinie 6508. So haben Sie stets die Gewähr, dass Sie gesetzeskonform sind im Bereich der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, des Brandschutzes, usw. Wir verfügen über ein Expertenteam bestehend aus unabhängigen Sicherheitsingenieuren, Arbeitsärzten, Arbeitshygienikern sowie Ergonomen und Psychologen und können Sie dadurch jederzeit umfassend unterstützen und beraten. 

Unsere kompetenten und erfahrenen Kontrolleure befragen mittels eines standardisierten Fragebogens vor Ort die anwesenden Arbeitnehmenden, erstellen bei Bedarf eine Fotodokumentation betreffend Material und ausgeführte Arbeiten und fassen ihre Kontrollergebnisse in einem Kontrollbericht zusammen. 

Die Entsendekontrolle setzt sich in der Regel aus einer Baustellenkontrolle vor Ort sowie bei Bedarf der Einholung zweckdienlicher Unterlagen betreffend Gleichwertigkeit der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen (Werkverträge, Arbeitsverträge, Arbeitszeitrapporte, Lohn-/Spesenabrechnungen usw.) und der Gleichwertigkeitsprüfung (Auswertung) gemäss SECO zusammen. 

Lohnbuchkontrollen können auf verschiedene Art und Weise durchgeführt werden, wie z.B. baustellenspezifisch, als blosse Stichprobenkontrolle oder umfassend. Eine Lohnbuchkontrolle beginnt normalerweise durch Auswertung des Baustellenkontrollberichts, der Einholung zweckdienlicher Unterlagen (Arbeitsverträge, Arbeitszeitrapporte, Lohn-/Spesenabrechnungen usw.) sowie der Auswertung der erhobenen Daten und Angaben. Dies alles fassen wir Ihnen in unserem Lohnbuchkontrollbericht zusammen. 

Wir unterstützen Sie bei der Förderung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann. Als externe Stelle können wir dies objektiv, neutral und vertrauenswürdig tun. Weshalb wir über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, welche uns zur Durchführung von Lohngleichheitskontrollen mit dem Standard-Analysemodell des Bundes berechtigt. 

Zahlreiche Unternehmen arbeiten mit sogenannten selbständigen Subunternehmern zusammen. Doch nicht immer handelt es sich bei diesen um tatsächlich Selbständigerwerbende, sondern vielmehr um Scheinselbständige. Unsere Kontrollspezialisten überprüfen diese «Auftragskonstellationen» unter Berücksichtigung der Gesetze und Rechtsprechung, um eine mögliche Scheinselbständigkeit aufzudecken. 

Gesamtarbeitsverträge wie auch Gesetze enthalten Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Schwarzarbeit ist unfair und verzehrt den Wettbewerb. Zudem schädigt Schwarzarbeit die redlichen Unternehmen, die Sozialversicherungen und den Staat. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Unser erfahrenes Team verfügt über jahrlange Erfahrung und arbeitet auch eng mit dem Institut für Schwarzarbeitsbekämpfung zusammen. 

Unsere Kontrollspezialisten haben grosse Erfahrung bei der Feststellung, welche ausgeführten Tätigkeiten einem Betrieb das Gepräge geben, um eine eindeutige Branchenzuordnung vornehmen zu können. Hierzu werten wir die betriebswirtschaftlichen Unterlagen (Arbeitszeiterfassung, Aufträge, Materialrechnungen, Werkzeuge/Maschinen, Werbematerial usw.), führen bei Bedarf einen Augenschein vor Ort durch und ergänzen unseren Unterstellungskontrollbericht bei Bedarf durch einen Augenschein vor Ort sowie einer Fotodokumentation betreffend Material/Maschinen. 

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